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Zitat von ADAC Recht
Die Neuregelung zur Änderung der Fahrerlaubnisklassen tritt am 19.1.2013 in Kraft. Wir möchten Sie aber bereits jetzt über die Änderungen informieren.
Von den Einschränkungen gegenüber der bisherigen Rechtslage sind nur Personen betroffen, deren Fahrerlaubnis dieser Klassen ab dem 19.01.2013 erteilt wird. Für alle "Altinhaber" gilt Bestandschutz. Von Verbesserungen und Erweiterungen einer Fahrerlaubnis profitieren jedoch nur diejenigen, die Ihren Führerschein umtauschen
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also nix mit entdrosseln.