Teilegutachten ist nicht gleich Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Bei Teilen mit ABE reicht es aus, die ABE mitzuführen - eine Abnahme oder Eintragung ist nicht notwendig. Teile mit Teilegutachten (auch TÜV-Gutachten genannt) müssen von einer Prüfstelle (z.B. TÜV) abgenommen und danach in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
|