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Alt 17.09.2012, 14:25:28   #9
Rocky
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wenn ich das richtig sehe kann ab dem 19.1 sowieso nur noch die leistungsbeschränkte Führerscheinklasse A2 für Motorräder über 125ccm als Fahrerlaubnisdokument ausgestellt werden

dann würde man z.B. beim Verlust der bisherigen Bescheinigung als neues Dokument automatisch einen A2er ausgestellt bekommen ( auch wenn man seine Führerscheinprüfung noch nach alter Regelung abgelegt hat )

üblicherweise gibt es aber auch eine gewöhnliche verwaltungstechnische Umschreibemöglichkeit der Dokumente , hierzu kann Dir vermutlich nur noch keiner verbindlich Auskunft erteilen da die entsprechenden Rundschreiben in den Ämtern noch nicht vorliegen

nur eins ist klar - ohne neues Dokument gilt natürlich was in deinem alten Schein steht (Bestandsschutz) - also einfach Drossel rausschmeißen und Gas geben ist nich - erst gehts noch zur Behörde und brav Gebühren abdrücken
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