wenn du ein neues Fahrerlaubnis-Dokument ausgestellt bekommst , muss das Amt Dir immer alle bisher erworbenen Klassen in die aktuelle gültige Regelung übertragen
durch eine neue Klasseneinteilung dürfen dir dabei allerdings keine Nachteile entstehen ( Bestandsschutz ) daraus können dann aber für den einzelnen gewisse Vorteile resultieren
Ich habe durch den Umtausch meines alten grauen Lappens ( war unleserlich geworden ) in die Plastikkarte z.B. die Klasse C1E "geschenkt" bekommen , da mein alter Schein die Klasse 3 mit bis zu 7,5to zul. Gesamtgewicht eingeschlossen hatte - nun darf ich sogar Züge bis 12to fahren , was ich mit meinem alten Führerschein nicht gedurft hätte
mein Vater z.B. hat beim Umtausch der Papiere den offenen Motorradführerschein "geschenkt" bekommen , da damals als er die Klasse 3 erworben hat diese noch Motorräder bis 250ccm beinhaltete
Ich kann mir nicht vorstellen , dass man den Führerschein unbedingt erst als verloren melden muss um sich ein neues "aktuelles" Dokument ausstellen zu lassen , aber falls doch - verboten ist es jedenfalls nicht ihn aus der Gesäßtasche in die Schüssel rutschen zu lassen und ihn Gedanken verloren runterzuspülen