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Alt 18.09.2012, 09:53:04   #18
Rocky
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Hier nochmal zum Nachlesen

http://www.landkreis-muenchen.de/aut...chein-ab-2013/

Auszug der das Forum betreffenden Passagen
Zitat:

Änderungen zum Führerschein ab 2013

Nachfolgende Informationen betreffen Führerscheine die ab 19.01.2013 neu ausgestellt bzw. Fahrerlaubnisklassen die ab diesen Zeitpunkt erteilt werden.

Die Umsetzung in nationales Recht ist erfolgt und gilt ab 19. Januar 2013. Die nachfolgenden Informationen sind als vorläufig anzusehen und dienen Ihnen als Erstauskunft.

Wichtiger Hinweis:

Alle alten, deutschen Führerscheine (grau, rosa und Scheckkarten die vor 2013 ausgestellt wurden) behalten ihre Gültigkeit. Die Änderungen betreffen vorerst nur neu erteilte Fahrerlaubnisklassen (z.B. durch Ersterteilung, Erweiterung oder Neuerteilung) bzw. neu ausgestellte Führerscheine (z.B. wegen Verlust, Verlängerung oder Umtausch).


Befristung der Führerscheine: Die Gültigkeitsdauer neu ausgestellter Führerscheine wird ab dem 19. Januar 2013 befristet. Die Gültigkeitsdauer wird 15 Jahre betragen.
.......

Neue Fahrerlaubnisklasse A2: Die derzeitige Fahrerlaubnisklasse A (beschränkt) wird ab Anwendung der neuen Vorschriften zur Fahrerlaubnisklasse A2 und definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.


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