Zitat:
Zitat von Goose
Da steht doch das sie ab dem Stichtag zur A2 wird, das man umschreiben muss steht da nicht.
Als sie damals von 27 auf 34 PS abgeändert wurde, vielen wir alle ja auch unter die neue Regelung. du durftest ab dem Stichtag dann die 34 PS fahren.
|
zu 1.
da steht dass die Führerscheinklasse von A(beschränkt) zu A2 wird
, das ändert aber nichts an der Gültigkeit des Dokuments welches der einzelne in der Tasche hat
wie ich bereits in einem Praxisbeispiel in einem meiner obigen Posts erläutert habe , hat z:b. mein Vater nach Umschreibung den offenen Motorradführerschein ( A ) "geschenkt" bekommen , hätte er nicht umgetauscht ,wäre aber sein altes Dokument noch heute wie gehabt gültig , also Klasse 3 einschließlich der bei Erstaustellung damals enthaltenen Motorräder bis 250ccm .
Alle Zweiräder über diesem Hubraum wären aber weiterhin für ihn verboten
zu 2.
da hatte sich ja die Klasse an sich nicht geändert , A (beschränkt) blieb A (beschränkt)
Nur die Grenzwerte innerhalb der Klasse wurden neu definiert , somit war ein Umschreiben nicht von Nöten , da der Führerschein ( bezüglich Eintragungen ) nach einem Umtausch ja genau gleich ausgesehen hätte wie zuvor
dies verhält sich aber bei einer kompletten Neubezeichnung einer Klasse anders
hab ich A (beschränkt) darf ich 25kw fahren und ohne Umschreibung 24 Monate nach der Erteilung dann unbeschränkt
hab ich A2 darf ich 35kw fahren muss aber nachdem meine Einschränkungsfrist abgelaufen ist wiederum zur Führerscheinstelle und kann nach bestandener praktischer Prüfung die Klasse A eintragen lassen