Zitat:
Zitat von Autobahn
Rocky, du hast doch gesagt, dass die den A1 nicht mehr ausstellen können nach dem stichtag. was ist wenn der schein verloren geht nach diesem besagten tag, man aber eine gedrosselte maschiene fährt, die offen mehr als 70kw hat? dann muss man doch wieder A1 einschreiben oder heißt das dann auch A2 mit anderer Bedingung?
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also lieber Autobahn
ich gehe mal davon aus , dass du mit A1 den A (beschränkt) meinst sowie von der Richtigkeit des von mir geposteten links :
http://www.landkreis-muenchen.de/aut...chein-ab-2013/
"Änderungen zum Führerschein ab 2013 - Information des Landkreises München zur Führerschein Neuordnung"
Zitat:
Nachfolgende Informationen betreffen Führerscheine die ab 19.01.2013 neu ausgestellt ...... werden.
Die Änderungen betreffen vorerst nur......... neu ausgestellte Führerscheine (z.B. wegen Verlust, Verlängerung oder Umtausch ).
Die derzeitige Fahrerlaubnisklasse A (beschränkt) wird ....... zur Fahrerlaubnisklasse A2
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und hab alles rausgekürzt was für dich verwirrend sein könnte
capisce ?