Zitat:
Zitat von Prost
Und was wäre, wenn man den Führerschein verliert ( im Sinne von aus der Tasche gefallen  ) und der einem dann von einem ehrlichen Finder nach ablauf der 2 Jahre probezeit wieder zugeschickt wird ? 
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dann musst du diesen ( ehrlich wie du bist ) natürlich bei deiner Führerscheinstelle abgeben , falls du inzwischen ein neues Dokument beantragt haben solltest