Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 10.10.2012, 15:28:54   #58
Goose
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Goose
 
Registriert seit: 06.12.2010
Ort: 83527 Haag
Alter: 26
Beiträge: 4.738
Baujahr: 1989
Standard

Das Problem ist weiter oben schon beschrieben, verschiedenen Landkreise haben viele unterschiedliche Aussagen getroffen. Also die Führerscheinstellen sind die die als einzige eine verbindliche Aussage treffen können, weil sie die ausstellende Behörde sind. Und die sind bis jetzt geteilter Meinung.

Ich hoffe zwar das die Aussagen der Fahrschulen richtig sind, aber rechtsverbindlich sind deren Aussagen nicht. Weil wenn du in der Polizeikontrolle stehst, und dem Polizisten dann sagst "Mein Fahrlehrer hat aber gesagt...." dann biste trotzdem dran.
__________________
Das GS Wikipedia mit vielen Anleitungen und Bildern. -> www.gs-500.info

Hebamme und Entwicklungshelfer geiler Moppeds
Goose ist offline   Mit Zitat antworten