Das Problem ist weiter oben schon beschrieben, verschiedenen Landkreise haben viele unterschiedliche Aussagen getroffen. Also die Führerscheinstellen sind die die als einzige eine verbindliche Aussage treffen können, weil sie die ausstellende Behörde sind. Und die sind bis jetzt geteilter Meinung.
Ich hoffe zwar das die Aussagen der Fahrschulen richtig sind, aber rechtsverbindlich sind deren Aussagen nicht. Weil wenn du in der Polizeikontrolle stehst, und dem Polizisten dann sagst "Mein Fahrlehrer hat aber gesagt...." dann biste trotzdem dran.
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