Also für mich bedeutet das, dass die "Beschränkten" mit 48 PS gurken dürfen...
Und wer´s nicht glauben will kann es in der "Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" (6. FeVuaÄndV) Geltung ab 19.01.2013, nachlesen. Müsste Punkt 20b sein. ^^