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Alt 05.11.2012, 19:59:49   #9
maddihn
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Zitat:
Zitat von Rocky Beitrag anzeigen
... beim Wenden außerorts hat man darauf zu achten , dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird , das hat ja der Unfallverursacher eindeutig sträflich unterlassen
Wenn das so einfach wäre wäre es schön. War da zB eine Einfahrt zum Wenden wäre es ein abbiegen. Außerdem klingt es für mich nicht so, als wäre Gstreiber direkt hinter diesem Fahrzeug gewesen, sondern als hätte er versucht mehrere in einem Zug zu Überholen.

Wir haben das ganze mal von der anderen Seite erlebt. Wir wollten nach links abbiegen, innerorts. Dabei hat das Fahrzeug hinter uns wohl den Blinker übersehen und ist uns in die Seite. Trotz seiner überhöhten Geschwindigkeit und der Tatsache, dass er vorher gedrängelt hat bekamen wir eine Teilschuld, da es keine Kreuzung, sondern eine Gabelung war.

Also würde ich dir raten bis dahin gute Fotos zu schießen und eine Inventurliste zu machen von allem, von dem du sicher sein kannst, dass es noch funktioniert.

So kannst du, unabhängig davon wer bezahlt und ob du einen Gutachter brauchst, vielleicht schon besser entscheiden ob es sich lohnt die funktionierenden Teile in einen neuen Rahmen einzubauen oder doch besser zu schlachten und den Verdienst in eine neue zu stecken.

Bevor das ganze Verfahren durch ist, würde ich allerdings noch nichts am Motorrad verändern.
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