Ist quasi ne Wechselsitzbank, aber die Rechtssprechung ist da etwas schwammig, man sagt alles was ohne Werkzeug ab geht , muß nicht eingetragen werden, da der Zündschlüssel im Sitzbankschloß in meinen Augen kein Werkzeug darstellt würde ichs nicht eintragen lassen, ist halt wie ne Wechselsitzbank.
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Schon bevor ich ihn anfuhr, war ich davon überzeugt, dass dieser alte Mann nie die andere Straßenseite erreichen würde.
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