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Alt 14.11.2012, 13:55:51   #9
tomcat
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Die Französische Regelung Fordert einen UNBENUTZTEN Alkohol tester... Also muss Mann ja mid. 2 dabei haben denn wenn ich mich Teste und er Negativ ist, darf ich zwar fahren bekomme aber trotzdem ein Knöllchen weil ich keinen Tester dabei habe.


Ich muß mir jetzt so einen behämmerten Alkoholtester (welcher auch noch in FR zugelassen sein muss, also keinen x Belibigen) kaufen, nur weiterhin nach FR zum einkaufen zu dürfen...
ob wohl ich GAR KEINEN Alkohol trinke


Zu dem Reflektionsthema, ich finde es gennerell eigentlich nicht verkehrt wenn man besser gesehen wird. Ob das jedoch gesetzlich reguliert werden muss...
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