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Alt 27.12.2012, 11:56:37   #19
klassikfon
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Zitat:
Zitat von ups25 Beitrag anzeigen
Ein "Verkauf" ermöglicht immer einen Versicherungswechsel. Hier fallen aber Gebühren an.
Stimmt nicht ganz. Wenn er es an seinen Opa verkauft und dann wieder auf sich zulässt, kommt er nicht raus. Selbst An- und Abmelden hilft da normalerweise nicht, wenn der Halter wieder der gleiche ist.

Ich vermute aber wie gesagt hier sowieso eine sinnlose Diskussion, die Wahrscheinlichkeit, das der TE jetzt noch kündigen kann, ist ehr gering. Grund dafür ist die Tatsache, das Saisonversicherungen für den Ruhezeitraum ja theoretisch auch bestehen. Die Versicherung würde ja auch z.Bsp. bei einem Diebstahl leisten (Teilkasko natürlich vorausgesetzt), wenn das Motorrad im Dezember vom Abstellplatz auf einem Privatgrundstück entwendet wird.
Von daher laufen diese Verträge fast überall vom 01.01. bis zum 31.12.

Gruß Ric
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