Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 27.12.2012, 11:56:45   #88
Schrolli
Benutzer
 
Benutzerbild von Schrolli
 
Registriert seit: 31.08.2012
Ort: Raum NBG
Alter: 34
Beiträge: 88
Baujahr: 1994
Kilometer: 22.000
Standard

Zitat:
Zitat von Autobahn Beitrag anzeigen
Einige Führerscheinstellen wissen bescheid und einige eben weniger bzw. gar nicht.
Und ein paar von den Leuten, die nicht Bescheid wissen, erzählen irgendwelche Märchen.
Und von denen paar die bescheid wissen ist die endgültige Aussage welche?

Zitat:
Zitat von Scirocco Beitrag anzeigen
Gibts da nicht irgendeinen offizielen Gesetztestext mit Paragraf sowieso aus der Straßenverkehrsordnung usw den man dann bereit halten könnte wenn ein ahnungsloser Polizist meint ich fahre ohne Fahrerlaubnis?
Das würde mich auch mal interessieren. Vorallem weil ich jetzt nicht weis ob es Sinn macht nen Ent-Drossel Satz zu kaufen, da ich nicht sicher weis ob ichs dann fahren darf?


EDIT:
Vorhin nochmal bei ner anderen FS-Stelle angerufen.
Der hat das nachgeschlagen und mir gesagt das ich ab 19.Jan bis 35kW fahren darf, solange ich das Leistungsgewicht beachte. Ist ja klar.
Außerdem bleibt mir durch Bestandsschutz mein Recht erhalten, nach 2 Jahren offen fahren zu dürfen ohne weitere Prüfung.
Der meinte, da es den A(beschr.) nicht mehr gibt, werde ich automatisch der gleichwertigen Klasse, in dem Fall A2 zugeordnet.
Also 35kW + Bestandsschutz fürs offen fahren.
Das ganze wurde mir von dem Typen versichert. Aber sicher kann man sich bei denen eh nie sein
Aber für mich nun Grund genug, das Spielzeug zum Entdrosseln zu kaufen

Geändert von Schrolli (27.12.2012 um 16:16:15 Uhr) Grund: FS-Stellen Telefonat
Schrolli ist offline   Mit Zitat antworten