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Alt 24.01.2013, 21:23:59   #12
Goose
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Zitat:
Zitat von Herby1991 Beitrag anzeigen
Von dem hier: http://motorrad.suzuki.de/uploads/tx...__7c_GM51B.pdf

Soll ja auch keine Dauerlösung sein, nur wollte ich keinen gut erhaltenen Vorderreifen wegschmeißen.
Beide Reifen tauschen würde ich nur, wenn es meine Sicherheit beeinflusst vorne und hinten etwas anderes zu fahren.

Aber im Falle einer Kontrolle muss ich der Polizei doch sicher irgendwas vorweisen, dass ich zwei verschiedene Reifen fahren darf, solange in meinem Fahrzeugschein etwas anderes steht.
Edit:
Ich bezieh mich auf diesen Satz:
"Bei Anbau von Reifen bei denen sich Bauart, [..] ändern, die Reifengröße aber bereits in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist keine Anbauabnahme erforderlich. In diesem Fall gilt dieses Gutachten als Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers"
Dein Gutachten ist von 7/95 also mit der Änderung von 2000 schon lange unwirksam. Nochmal, es gibt keine Herstellerbindung mehr seit 2000, nur noch die Reifengröße ist vorgeschrieben.
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