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Alt 11.04.2013, 07:57:54   #20
majestic_morpheus
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Mal zum Verständnis, was der TÜV macht und als Argumentationshilfe, wenn der Prüfer weniger Ahnung hat:

Der TÜV stellt sicher, dass der gegenwärtige Zustand des Motorrades verkehrssicher und gesetzeskonform ist. Dabei spielt keine Rolle, wie der vorherige Zustand war. Deshalb kann man auch mit dem Gutachten hier aus dem Forum zum TÜV gehen und eine Entdrosselung eintragen lassen, selbst wenn vorher eine komplett andere Drossel oder irgendwelcher Schrott eingebaut war. Der Zustand der Vergaser sollte einfach nur genau dem entsprechen, was im Gutachten steht. Ob da vorher Drosselblenden oder Gummibärchen drin waren, ist doch egal.

Wenn man dem TÜV zudem genau erklären kann, was man gemacht hat und was jetzt verbaut ist, gibt es i.d.R. auch keine Probleme.
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Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen)

FAQ - immer einen Blick wert

Geändert von majestic_morpheus (11.04.2013 um 08:14:28 Uhr)
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