Grundsätzlich ist der Halter für sein Fahrzeug verantwortlich.
Auch wenn es umfällt. Der Grund ist dabei auch erstmal egal.
Also die Haftpflichtversicherung des umgefallenen Motorrades muss den Schaden am beschädigten Pkw zahlen.
Wenn der Verantwortliche für das Umfallen gefunden worden wäre, könnte die Haftplichtversicherung vom Motorrad von dem dann den Schaden zurückfordern, natürlich auch der Halter des Motorrades seinen Schaden.
Da aber der Verantwortliche für das Umfallen offenbar nicht zu ermitteln ist, fällt letzteres aus.
Das hört sich zwar vll. sarkastisch an, ist aber leider so: Pech gehabt.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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