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Alt 25.04.2013, 10:48:30   #7
Saugwurmmensch
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Die ABE müsste man mitführen, die EG-BE nicht mehr (Unterschied KBA-Nummer vs. E-Nummer...aber das weißt du bestimmt)!
Aber schon seit 2003...
Die Beweislast, dass der Topf nicht für deine Maschine ist, liegt bei den Cops.
Ist die Tüte allerdings zu laut, nützen dir auch Papiere nix, sofern der Rennleiter scharf genug darauf is, dich zu maßregeln.

Klar gibt es Regionen in Deutschland, in denen die Rennleiter sowas trotzdem sehen wollen, aber es gibt ja auch Rennleiter, die einem wegen nem abgelaufenen Verbandskasten ein Bußgeld aufdrücken...Rechtens ist es trotzdem nicht.
Ich hab damals mal bei BSM nachgefragt. Die meinten auch, dass sie mir gern eine Übereinstimmungsbescheinigung zuschicken, man die aber nichtmehr braucht.
Irgendwo hab ich auch das offizielle Schreiben rumliegen, auf dem genau das nochmal steht.
Zur Not findet man das bestimmt auch in der StVZO.
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