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Alt 26.04.2013, 12:37:24   #21
Saugwurmmensch
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Schau mal in Onlineshops...oft steht dann dabei ob die Spiegel nur für Show&Race sind.

Wenn deine Maschine älter ist, brauchst du kein e-Prüfzeichen.
Die vorgeschriebene Spiegelfläche beträgt 60 cm² pro Spiegel.
Anfang der 90er brauchte man auch nur einen einzigen Spiegel.


Edit:
Seh grad: Bj 2005 (man, füll doch mal dein Profil aus )
Da kommst du um´s e-Prüfzeichen vermutlich nicht drumrum.
Mitte 1997 kamen die EG-Richtlinien und ergänzten/lösten ab die StVZO.

Edit#2: Nach EG-Richtlinie müssen die Spiegel 69 cm² Fläche haben.
Also nachmessen!

Hier zum Nachlesen:
http://www.motorradonline.de/lexikon...kspiegel/41374
Zitat:
Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.
Anders bei den parallel geltenden ECE- und EWG- Prüfvorschriften, denn hier trägt der Spiegel ein Prüfzeichen. Die Eckdaten: Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten.


Nach EWG-Richtlinie 80/780 dürfen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100 und 150 Millimeter haben, und in nicht runde Spiegel muß sowohl ein 100-Millimeter-Kreis als auch ein Quadrat mit 150 Millimeter Kantenlänge passen.

Allerdings weiß ich nicht, ob sich im Zuge der seit März gültigen StVZO etwas geändert hat!
Könntest du beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (http://www.bmvbs.de/DE/Home/home_node.html) oder in der StVZO nachlesen (http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm)
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