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Alt 02.05.2013, 14:43:40   #13
maddihn
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@sTF
zu meinem Glück heißt es aber Einkommenssteuer und nicht Einnahmensteuer. Ob das Ganze in diesem Fall auf die Steuererklärung muss (und selbst dann ist nichts zu zahlen), kann ich noch klären; denn bis dahin ist noch lange Zeit über. Darum mache ich mir über den Punkt Steuern auch keinerlei Sorgen.
Trotzdem danke für den Hinweis


Joh Rocky, auf deinen Hinweis hin, habe ich mich mal ein wenig ins BGB eingelesen und du hast Recht.

Was in dem Vertrag bestritten werden kann ist, dass ich zwar eine Frist gesetzt habe (dagegen spricht auch nichts und dann wird wohl auch die schriftliche Kündigung hinfällig), doch was fehlt, ist die eindeutige Begründung.
Daraus könnte mir tatsächlich noch ein Strick gedreht werden. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Also das nächste mal besser erst einmal Jura studieren, bevor ich mich mit Menschen einlasse.

Retten könnte mich wiederum die sonstige Formulierung des Vertrages.

Mein größtes Problem (Sie) ist nun schon einmal weg, bzw. aus der Wohnung raus. Den Abbau der Möbel hat sie mir gestattet; kurz darauf kamen Vermieter und Hausverwalter und haben sie gebeten, das Zimmer mit all Ihren Habseligkeiten zu verlassen.

Hinterlassen hat sie mir Mietschulden, die Kosten der zerschlagenen Türe (die, die als Ersatz eingebaut wurde entspricht nicht zu genüge der alten Türe), die Kosten eines zerschlagenen Thermostates, einen zerschlagenen Glastisch, zahlreiche Brandflecken auf dem zum Teil durchgebrochenen Schreibtisch und ein total verdrecktes Zimmer.
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