ein Ablendlicht das nur bei laufendem Motor funktioniert ist mit Sicherheit nicht StVZO Konform ; zumindest sofern das Motorrad nicht als Oldtimer zugelassen ist
und ein Relais welches einem das Licht ausschaltet solange man den Starterknopf drückt ist das vermutlich auch nicht ; allerdings dürfte das bei der HU eventuell nicht auffallen , da die Lampen ja sowieso automatisch schwächer leuchten wenn der Anlasser anzieht
wenn man eine zusätzliche Erinnerungsfunktion zur eigentlich gut erkennbaren Schalterstellung benötigt , könnte man sich auch einfach eine Kontrollleuchte fürs Ablendlicht ins Cockpit setzen - oder wenns einem auch ein bisschen um die technische Spielerei geht (was hier wohl der Hauptbeweggrund zu sein scheint ) , eventuell eine Warnleuchte , welche erst bei eingeschaltetem Licht erlischt
das dürfte dann vermutlich sogar den TÜV Prüfer erfreuen
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