Zitat:
Zitat von Rocky
ein Ablendlicht das nur bei laufendem Motor funktioniert ist mit Sicherheit nicht StVZO Konform ; zumindest sofern das Motorrad nicht als Oldtimer zugelassen ist
und ein Relais welches einem das Licht ausschaltet solange man den Starterknopf drückt ist das vermutlich auch nicht ; allerdings dürfte das bei der HU eventuell nicht auffallen , da die Lampen ja sowieso automatisch schwächer leuchten wenn der Anlasser anzieht
wenn man eine zusätzliche Erinnerungsfunktion zur eigentlich gut erkennbaren Schalterstellung benötigt , könnte man sich auch einfach eine Kontrollleuchte fürs Ablendlicht ins Cockpit setzen - oder wenns einem auch ein bisschen um die technische Spielerei geht (was hier wohl der Hauptbeweggrund zu sein scheint ) , eventuell eine Warnleuchte , welche erst bei eingeschaltetem Licht erlischt
das dürfte dann vermutlich sogar den TÜV Prüfer erfreuen
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Es gibt meines Wissens keine STVO-Vorschrift die besagt das das Licht automatisch mit der Zündung eingeschaltet werden muss. Es muss nur bei der Fahrt auf öffentlichen Verkehrsflächen brennen. Im Stillstand muss es nicht brennen, nur das Standlicht muss funktionieren - und auch das nur bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen und mehr als 100kg(?) Fahrzeugeigengewicht. Unter Stillstand wird dabei nicht der kurzfristige Stopp an Kreuzungen verstanden.......
Das Abschalten beim Starten regelt der Gesetzgeber genausowenig - wozu auch? Das hat keine Relevanz zur Verkehrssicherheit. Bei Autos gibts das sowieso schon lange.