Oh mann.
Ich habe nie behauptet, dass das Thema neu sei; sondern schreibe ja sogar
Zitat:
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dass das Thema [...] immer wieder zu heißen Diskussionen führt
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Aber ist es denn so verkehrt, auf eine Änderung in den Gesetzen hinzuweisen, die vor
5(!!!) Tagen inkraft getreten ist? Wenn das so falsch und unnötig wäre, würden hier noch alle die Gesetze und TÜV-Vorschriften von 1960 predigen. Ihr würdet Euch über Bundeskanzler Schmidt aufregen (hat sich da was geändert?) und fleissig bei Gottlieb einkaufen.
Was Ihr fahren würdet? Keine Ahnung. Die GS gab's ja damals noch nicht.