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Alt 25.06.2013, 12:11:57   #4
geko4711
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Zitat:
Zitat von Sempi90 Beitrag anzeigen
Hi,
also hier steht drin, das lediglich 4 erlaubt sind.

Ansonsten kostet ein Anruf beim TÜV, GTÜ, ... doch nicht die Welt und da weißt du es dann ganz genau

zu 1) Wo/was ist "hier" und steht da wirklich "lediglich...erlaubt"
Zu 2) ...eben nicht!!!
Andere hatten schon beim TÜV angerufen: Auskunft wie du angeführt hast. Darauf hin hat ein anderer Prüfer in der Diskussion geantwortet, das sei nicht richtig (4 ist nur die Mindestanzahl, nicht das Max.); dann gibt es in diesem Fred (http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=96349) ein andauerndes Hin und Her ohne für mich bindende Auskunft, daher meine Unsicherheit.

Mir scheint bald, dass der Spruch "Auf See und vor Gericht bist du in Gottes Hand" auch auf verschiedene Graukittel (West) bzw. Grünkittel (Ost) mehr oder weniger zutrifft
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