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Alt 25.06.2013, 12:56:03   #9
geko4711
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Zitat:
Zitat von Sempi90 Beitrag anzeigen
Oh, hab ich doch glatt vergessen den Link einzufügen, bin wohl noch etwas verplant von gestern/heut morgen.

http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12

grüße Christoph

Ach, das war das der Link, den kannte ich schon. Aber: "vorgeschrieben" kann man als "MINDESTENS" interpretieren. Am Auto sind auch Seitenblinker dran und die sind nicht "vorgeschrieben".

OldSweatHand´s Post hat mir schon mal viel Freude bereitet!

Mal sehen, was das KBA antwortet.
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