@i.doc
was soll der TÜV denn dazu sagen?
Mit dem Sandstrahlen das muss man dem TÜV ja nicht unbedingt auf
die Nase binden. Dann könnten die vielleicht kritisieren, das man nicht
nur Farbe sondern auch Metall abgetragen hat.
Und was das Pulvern angeht, kann denen doch Pupsegal sein
womit du deinen Rahmen vor Rost schützt.
Mit dem Polieren war glaub ich, dass das Material nicht in seiner
Oberflächenbeschaffenheit geschwächt werden darf (Materialabtrag
und Kratzer reinmachen) und die Schweißnäte dürfen nicht poliert werden.
Thema polieren siehe hier
http://www.fighters-magazin.de/fm/html/polieren.html
oder hier der Auszug
Zitat:
Nachträgliches Polieren von Rahmen Rahmenteilen oder
dynamisch belasteten Teilen (z.B. Gabeltauchrohren,- Brücken Schwingen)
ist nur dann zulässig wenn zweifelsfrei durch das Polieren eine Schwächung
der Bauteile ausgeschlossen werden kann. Durch Schleifen bearbeitete
Schweißnahtüberhöhungen sind allerdings unzulässig.
Das nachträgliche Polieren von Rädern ist ebenfalls nicht gestattet.
Kommentar Felgen: Zum Polieren des Felgenhornes gibt es normalerweise
keine Bedenken (meistens eh Maschinell bearbeiteter Teil der Felge
mit Glatter Oberfläche.
Bei Gußfelgen polieren der Speichen: Problematisch da dann massiv
Material abgetragen werden muß um eine glatte Oberfläche zu
erreichen (Materialschwächung).
Grundsätzlich gilt: reines Polieren wird normalerweise akzeptiert
glattschleifen nicht (z.B. Schweißnähte glattschleifen
ist grundsätzlich verboten!!!)
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