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Alt 03.07.2013, 11:54:38   #44
dreamer
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Blendungen stelle ich eher fest, wenn Autofahrer die Dinger als Abblendlicht in der Dämmerung missbrauchen, wofür die Dinger ja auch nicht gemacht sind und auch nicht zulässig sind. Genauso die Granaten mit den Nebellichtern.
Die Technik, wie sie vom Gesetzgeber zugelassen wurde, erhöht die Sicherheit auf jedem Fall, das Haben Studien aus Skandinavien nachgewiesen. Der falsche Umgang mit der Technik fällt auf den Fahrer zurück.

Die 50m-Regelung bezieht sich nur auf die Nebelschlußleuchte!

EDIT: §17 StVO

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

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