Hallo liebe GS 'ler,
bin neu im Forum. Bevor Beschwerden kommen... habe due Sufu bemüht, doch keine zufriedenstellende Antwort bekommen.
Ich besitze seid ca. 6 Jahren eine GS Bj. 97, doch erst seid 7 Tagen den FS(finde den Fehler

)
. Zur Erklärung...habe die Maschine von meinem Schwiegervater abgekauft, welcher ca 300km von mir entfernt wohnt. Lange rede kurzer Sinn, die Gs steht seitdem Witterungsgeschützt in einr immer gut temperierten Halle. Wollte das Baby nun in meinem Sommerurlaub fitmachen und entsprechend dem TÜV vorstellig machen.
Ich habe mir bereits die Bescheinigung meiner VS geholt. Nun nach meinem Telefonat mit einer Dame bei der Zulassungsstelle bin ich etwas verärgert über den doch in diesem Fall unsinnigen Bürokratismus in Deutschland. Zum einen, was noch verständlich ist, kann das KZK nicht zu einem Wunschtermin ausgestellt werden, sondern gilt ab Antragstag. Zum anderen könne ich wohl besagtes Kennzeichen in Gotha nicht beantragen, da dies in dem Bezirk beantragt werden müsse, wo mein Krad zugelassen werden soll. Wie soll ich nun vorgehen. Fahre drei Wochen in Urlaub und wollte danach mit der GS von Gotha zurück nach Siegburg fahren. Wie mache ich das nun mit dem TÜV und der Überführung. Hat einer von Euch einen Tip?
Mfg Simon