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Alt 19.07.2004, 04:50:59   #10
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Zitat:
Zitat von Cherry
Du darfst mit ungestempeltem Kennzeichen z.b. die TÜV-Fahrten erledigen. Ganz ohne ist aber nicht.

Cherry
Hi,
kann man das auch irgendwo nachlesen? Auf die schnelle finde ich weder in StVO noch StVZO entsprechende Passagen.

syih