Zitat:
Zitat von Goose
ok
Edit: nene, du darfst auf dem Motorrad nur das fahren was an Größe vom Hersteller vorgegeben ist, und das sind leider Diagonalreifen. Ohne eine Abnahme vom TÜV erlischt somit die Betriebserlaubnis. Wenn du also nicht vorher den Reifen, bzw. die Reifenart die in der BE hinterlegt sind ändern lässt, kann das Ärger geben. Die Aufhebung der Herstellerbindung, heist nicht das sich auch der Reifentyp oder die Größe geändert hat.
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stand in dem Auszug der ABE F114 nicht einfach nur Luftbereifung ?