wenn wir gerade bei bussgeld sind,
bin gestern zu den cops gefahren und musste 35 euro bezahlen,
verwarnungsbescheinigung
zuwiderhandlung: § 3 STVO
mehr steht ned da
wie sich das zugetragen hatte :
bin auf der landstrasse wo 1oo erlaubt ist, ungefaher 140 gefahren und ne kurve wurde mir zu eng, daher bin ich einfach gerade aus und weder mir noch der maschine ist was passiert, man hat halt im geld gesehen dass ich da durchgeackert bin, und kollegen 2 moppeds hinter mir hats dort gelegt mit beinbruch und mit heli weggeflogen worden.
die cops sind, obwohl sie keiner gerufen hat, einfach vorbeigekommen und haben alles aufgeschrieben.
er meinte das haette konsequenzen fuer mich, naemlich 50 euro bussgeld.
ich hab mich erkundigt und erschrocken dass das ein punkt zur folge haette, und da ich noch knapp in der probezeit bin, haette es auch ein aufbauseminar zur folge.
dann bin ich nochmal zu dem cop aufs revier gefahren und hab ihn gefragt warum ich 50 euro zahlen muss, is doch meine sache wenn ich in der kurve geradeausfahre, is ja kein schaden oder so entstanden.
er zeigte mir so ein handbuch in dem stand,
zu schnelles fahren in kurven 50 euro [ 75 euro ]
also wenn man gefahrengut oder personen transportiert waeren 75 euro faellig.
dann hab ich ihm die hucke vollgeheult dass ich kein cash hab und ob man das ned anders regeln kann.
er meinte er erkundige sich bei der zentralen bussgeldstelle.
nach 2 tagen rief er mich aufm handy und meinte gute nachricht ich komm mit 35 euro davon. also bin ich gestern zu ihm gefahren und hab ihm 35 euro aufm tisch gelegt.
ich fragte ich wie er das jetzt gemacht hat und dann sagte er alles ginge.
jetzt meine frage, auf welches vergehen stehen denn 35 euro ?
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