23.07.2004, 04:19:29
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#10
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Erfahrener Benutzer
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Ort: 52249 Eschweiler
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Bis vor 2 Jahren gab es ausserhalb geschlossener Ortschaften bei Gewschwindigkeitsübetretungen von weniger als 10 km/h ein Bußgeld in Höhe von 5.- EUR, was aber praktisch nur angewand wurde, wenn du von der Rennleitung angehalten wurdest und sie bei dir nichts finden konnten 
"Starenkästen" sind auf Geschw. +15 eingestellt gewesen (heute +13, d.h. wenn du 50 fahren darfst, blitzen sie erst bei gemessenen 62 km/h), da nach Abzug des Fehlerwertes eine Übertretung von mehr als 10 km/h gewährleistet ist, weil sonst der Nutzen / Kostenaufwand zu klein ist (Porto, Bearbeitung, Eingangskontrolle, wieder Bearbeitung wenn es nicht eingezhalt wurde ...).
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