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Alt 09.09.2013, 13:43:11   #204
schäntz
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Zitat:
Zitat von krafti Beitrag anzeigen
Eine Mischbereifung (vorne anders als hinten) ist nicht zulässig.
...nicht ganz korrekt!

Als Mischbereifung bezeichnet der Gesetzgeber Reifen unterschiedlicher Bauart. Also z.B. Radial oder Diagonal.

korrekt ist, das diese nicht gemischt werden dürfen!

Steht im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung "nur Reifen eines Herstellers verwenden" (wird evtl. auch anders formuliert), müssen die beiden Reifen z.B. von Michelin, Bridgestone usw. sein. Profilbezeichnungen spielen hierbei keine Rolle.

Steht im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung nicht explizit die Verwendung von Reifen eines Herstellers, sondern nur die Größe, (wie z.B. im Fahrzeugschein meiner GS) darfst du entweder vorn und hinten einen Radial- oder Diagonalreifen fahren. (je nachdem was halt im Schein steht)
Dabei ist es egal, ob der vorn Michelin und Hinten Heidenau heist.

Zitat:
Zitat von krafti Beitrag anzeigen
Fahrtechnisch aber auch nicht sinnvoll.
...das widerum seh ich genau so.
Das ist Fahrtechnisch nicht sinnvoll!
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Erst wenn alle Reifen am Computer gekauft werden und der letzte Reifenhändler das Licht ausgemacht hat, wird man merken, dass ein PC nicht montieren kann!
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