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Alt 26.10.2013, 21:13:45   #2
Goose
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Stellt sich die Frage ob die Diensthaftpflicht oder die Privathaftpflicht des jeweiligen Beamten im Falle der Unschuld für die Kosten aufkommt.

Immerhin hat er ja nix drin gehabt und der "begründete" Verdacht entpuppte sich als nicht begründet.... Irrtum eines Beamten kann ja nicht dazu führen das du dir als Geschäftsmann für drei Monate nen Fahrer buchen musst.
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