Hört sich plausibel an. Nur ist dann wieder die Streitfrage, ob die Profilrillen mit der Lauffläche gleichzusetzen ist. Sind zwar Bestandteil von Reifen, zählen m. E. aber nicht zur Lauffläche. DIe Farbe berührt nicht die Fahrbahn, außer die Profilhöhe ist bei 0mm o.o
Ich würds einfach mal ausprobieren. Wozu werden auch Reifenstifte verkauft, um die Flanken zu bemalen. Ist schließlich ja auch Bestandteil des Reifens (gut, nur keine Lauffläche).
Die Gesetze sind so uneindeutig, dass es kein Prob sein wird, beim Falle eines Bußgeld-/OWi Verfahrens da rauszukommen.
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