Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 20.01.2014, 22:48:21   #4
Sempi90
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Sempi90
 
Registriert seit: 20.05.2013
Ort: Kiel
Alter: 35
Beiträge: 113
Baujahr: 1999
Kilometer: ~13tkm
Standard

Wenn man noch das Kennzeichen hat, welches zuletzt in den Papieren stand, also am Fahrzeug war.
Dann darf man mit diesem entstempeltem Kennzeichen (also abgemeldetem Fahrzeug) auf dem direktem Wege zum Tüv oder zur Zulassungsstelle fahren.

So habe ich das mit meinem vorherigem Motorrad auch gemacht.
Wichtig ist halt, dass es das Kennzeichen ist, das im angemeldetem Zustand dran war


gruß Christoph
Sempi90 ist offline   Mit Zitat antworten