Wenn man noch das Kennzeichen hat, welches zuletzt in den Papieren stand, also am Fahrzeug war.
Dann darf man mit diesem entstempeltem Kennzeichen (also abgemeldetem Fahrzeug) auf dem direktem Wege zum Tüv oder zur Zulassungsstelle fahren.
So habe ich das mit meinem vorherigem Motorrad auch gemacht.
Wichtig ist halt, dass es das Kennzeichen ist, das im angemeldetem Zustand dran war
gruß Christoph