Es ist schon naiv, zu glauben, man müsse eine Leistungserhöhung nicht eintragen. Was steht denn im Kaufvertrag? Ist die Leistung explizit aufgeführt mit 25 KW oder gar nicht, hast du Pech. Dann musst du das regeln. Steht die offene Leistung im Kaufvertrag, muss der Verkäufer die Leistung umtragen lassen oder den Preis mindern.
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