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Alt 06.08.2004, 07:25:22   #1
Gast
 
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Standard Blitzen/Verjährung

Hallo,

ich finde hier im Forum überall nur, dass wenn man Geblitzt wurde, und nach 3 Monaten noch nicht gezahlt hat, das ganze Verjährt.

Ab wann zählen aber eigentlich die 3 Monate? Ab dem ersten Brief, oder ab dem Tag, an dem man geblitzt wurde?

Und wie ist das mit den 3 Monaten? Wenn man z.B.: gemahnt wird, fangen dann die drei Monate erneut an?

Hat davon euch jemand Ahnung?
Danke füe eure Antworten,

Gruß