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Alt 12.04.2014, 10:48:05   #17
berndy
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Gedrosselt = 20 oder 25 kW, offen = 34 kW.

Wenn gedrosselt eingetragen und die Drossel ausgebaut wurde, ist eigentlich die Betriebserlaubnis erloschen und die Versicherung kann Zicken machen weil man eine Obliegenheit verletzt hat.

Erhöhtes Versicherungsrisiko da mehr Leistung, auch wenn die Leistungs- und Beitragsklasse gleich bleibt. Frag mich nicht warum, meine Versicherung will das so, hab ich schon abgeklärt.

Ich würde so auch nicht herumfahren.

Da es hin und wieder relativ mühsam ist die Zulassungsbescheinigung berichtigen zu lassen - Vorführung beim Sachverständigen, der mitunter eine Bestätigung von einem Händler will, Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung ..., natürlich Mehrkosten - würde ich nur eine kaufen, wenn die Zulassungsbescheinigung auch dem tatsächlichen Zustand entspricht oder der entsprechend mit dem Preis runtergeht.

Auf der anderen Seite ist es aber auch so, dass das bei einer GS 500 nicht auffällt. Dazu muss ein Sachverständiger die Vergaser ausbauen und die Teile vergleichen.

Ich könnte mir denken, dass so etwas nur gemacht wird, wenn es um sehr hohe Schadenssummen geht.

Führerscheinrechtlich spielt es mittlerweile eh keine Rolle mehr.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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