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Alt 23.04.2014, 20:34:47   #11
Rocky
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nach StVzO ist ein/e Standlicht/Begrenzungsleuchte zulässig aber nicht Pflicht
Quelle TüV Hanse

allerdings muss die Lichtfunktion auch ohne laufendem Motor gewährleistet sein

Ausnahme:

bei Oldtimern (ohne Batterie) wird nur verlangt , dass das Ablendlicht bei Standgas funzt

Zitat:
Zitat von geko4711 Beitrag anzeigen
Mein Prüfer der DEKRA wollte sehen, dass es auch funktioniert (war nämlich gerade defekt).
bei der HU muss alles was installiert ist funktionieren
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