nach StVzO ist ein/e Standlicht/Begrenzungsleuchte zulässig aber nicht Pflicht
Quelle TüV Hanse
allerdings muss die Lichtfunktion auch ohne laufendem Motor gewährleistet sein
Ausnahme:
bei Oldtimern (ohne Batterie) wird nur verlangt , dass das Ablendlicht bei Standgas funzt
Zitat:
Zitat von geko4711
Mein Prüfer der DEKRA wollte sehen, dass es auch funktioniert (war nämlich gerade defekt).
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bei der HU muss alles was installiert ist funktionieren