- ein ersatzpflichtiger (!) Schaden berechtigt zur ausserordentlichen Kündigung zur nächsten Hauptfälligkeit (das ist wahrscheinlich auch der 01.01.2015
- wieder anmelden funktioniert nur, wenn zwischendurch ein anderer Halter gemeldet war
... ich würde mal freundlich (D)einen Versicherungsmakler oder gleich direkt bei der Versicherung (Abteilungsleiter Betrieb KFZ) fragen,
es gibt auch noch die Möglichkeit der einvernehmlichen Vertragsaufhebung ggf. kannst Du auch eine Beitragsreduzierung erwirken

freundlich mit den Beteiligten reden hilft manchmal
....viel Erfolg