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Alt 11.02.2003, 15:28:19   #13
Memme
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Wenn du den Digitaltacho zusätzlich hast, brauchst du ihn nicht eintragen lassen, die Forderungen der StVO werden ja durch den originalen Tacho erfüllt.
Bei mir hat der Prüfer bei der letzten HU jedenfalls nichts zu bemängeln gehabt.
Was du natürlich nicht tun darfst ist die originale Tachowelle abklemmen.

Mike
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