Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Achte drauf, dass das Rücklicht eine Kennzeichenbeleuchtung hat. Sonst brauchst du da eine extra Kennzeichenbeleuchtung (die auch zugelassen und geprüft sein muss).
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"Vorgeschrieben ist eine Beleuchtung des hinteren Kennzeichens für Krafträder, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor. Hier ist sie erlaubt, aber nicht erforderlich. Die Kennzeichenbeleuchtung darf "kein Licht unmittelbar
nach hinten austreten lassen". Sie ist so anzubringen bzw. abzudecken, daß sie nur das Kennzeichen anstrahlt und nicht den rückwärtigen Verkehr."..
Also nicht unbedingt notwendig..