In der Tat besteht derzeit nur eine Mitführpflicht für Pkw, Lkw ... nach § 53 a StVZO (StVZO = Bau- und Ausrüstungsbestimmungen).
Das Tragen einer solchen müsste in die StVO aufgenommen werden (StVO = Verhaltensbestimmung). Da sucht man aber eine Warnweste vergeblich.
Ob man eine getragen hat oder nicht, spielt eventuell dann eine Rolle, wenn man überfahren wurde. Dann wird geprüft, ob man sichtbar war oder gewesen wäre, hätte man eine getragen. Wenn man dann keine trug, gibt es eventuell kein Geld.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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