Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Aber den Lenkerumbau musst du eh eintragen lassen, da kannst du auch gleich den Lenker mit reinschreiben lassen (zB Herstellerkennzeichnung und Breite...eben das, was man fahrbereit lesen kann).
Schließlich gibt es weder Brücke noch Klemmböcke mit ABE. Um eine Abnahme kommst du also nicht herum (auch wenn Stahlflex und Lenker ABE haben.
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Reichen denn die org. Klemmböcke und Gabelbrücke nicht? Ich dachte das wenn die original Teile verbaut sind, dann brauchen die nicht noch zusätzlich eigetragen werden.
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Gruß, vom schreiner !
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