Zitat:
Bußgeld für die Fristversäumnis der Hauptuntersuchung - gültig ab 01. Mai 2014
weil Sie als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung nicht vorgeführt haben und dabei die Frist des Vorführtermins nicht einhielten
von 2 bis zu 4 Monaten 0 Punkte 40 Euro
von 4 bis zu 8 Monaten 1 Punkt 60 Euro
mehr als 8 Monaten 1 Punkt 75 Euro
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bis zu einer Fristüberschreitung von nur 2 Monaten ist kein Bußgeld vorgesehen ( gilt jedoch nur für PKW und Krafträder )