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Alt 04.09.2014, 06:55:45   #17
geko4711
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Zitat:
Zitat von wELz Beitrag anzeigen
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Wenn der TÜV abgelaufen ist, darf die Polizei dir übrigens sogar auf einem Privatgelände ein Knöllchen verpassen. ...
Aber sobald es eine Straßenzulassung (Kennzeichen) hat, muss es auch hierfür die TÜV Plakette haben, egal, wo es steht. Zumindest wurde mir das von einem Polizisten erzählt und von einem noch "Azubi" bestätigt.
Das gilt für öffentliches und teil-öffentliches Gelände, nicht für abgeschlossenes Privatgelände.
Teil-öffentlich kann durchaus auch ein privats Grundstück sein, wenn es durch jedermann proglemlos, ohne Hindernisse befahrbar ist (also z.B. das Tor nicht geschlossen ist).
Für abgesperrtes (nicht nur Flatterband oder Schild, sondern richtig umzäuntes) Privatgelände gilt die StVO und damit zusammenhängende Vorschriften wohl nicht.
Beispiel: Der Stapler auf einem Baustoffhandel (für Kunden jederzeit während der Öffnungszeiten befahrbar) oder in so einem Gewerbegebiet, wo eigentlich jeder fahren kann, wann er will, braucht eine Zulassung der örtlichen Behörde und Versicherung für den Straßenverkehr. Diese Bereiche sind teil-öffentlich.
Der Stapler im umzäunten Fabrikgelände mit Zugangskontrolle für jedes Fahrzeug, was rein will, benötigt keine solche Zulassung, da diese Gelände nicht der StVO unterliegt.
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Grüße vom geko4711

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