Mh, also, es gibt im Verkehrsrecht einige Gesetze und Rechtsverordnungen, das nur auf die StVO zu beschränken nützt nicht viel.
Nur so nebenbei, ich weiß nicht ob das bekannt ist, die StVO, die StVZO, die FEV, die FZV usw. sind Rechtsverordnungen, die der Bundesminister für Verkehr (...) aufgrund des § 6 Abs. 1 StVG (Straßenverkehrsgesetz) erlassen kann.
Ich habe für die geneigten User die Fundstellen der Gerichtsurteile:
Zw VM 78 15, Bay VRS 58 432, 62 386, Ko VRS 50 144, KG NZV 90 362); entscheidend ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige Benutzung (Bay VRS 46 469).
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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