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Alt 12.09.2014, 22:17:45   #3
Pullemer
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Das kann ich ja gar nicht verstehen - wie kann es denn bei einer Zeitarbeitsfirma wichtige betriebliche Gründe geben den Urlaub zu verweigern?

Laut Gesetz (Bundesurlaubsgesetz §7 vom 1.1.1963 - huch, das ist ja noch älter als ich) sind bei der zeitlichen Festlegung die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

Acht Wochen vorher ankündigen ist Willkür nichts anderes, ich habe mich vorgestern entschlossen mal eben 2 Tage Urlaub zu nehmen - kein Problem.

Mein Rat ist, stelle ihn vor die Wahl den Urlaub zu genehmigen oder eine Kündigung zu akzeptieren. Und überlege mal, ob nicht ein fester Arbeitgeber besser ist, bei dem du deinen Verdienst nicht mit jemandem teilen musst.
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